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Wartezeiten und Begrenzungen in der Zahnzusatzversicherung

Frage eines Users:

Wenn wir den Vertrag ab dem 01.12.2006 für uns 3 abschließen, wie sieht es da mit der Begrenzung aus.
Zählt als erstes Jahr noch dieses Jahr mit als Begrenzung, dann 2007 wäre 2 Versicherungsjahr mit Einschränkung und 2008 dann volle Leistung.

Wenn ja, können wir dann auch schon die Verträge ab 12/2006 abschließen.


Antwort: ( von www.hanswaizmann.de - Experte Zahnzusatzversicherung)

die Leistungsbegrenzung ist vom Vertragsabschluss unabhängig, d.h.:

es gilt immer direkt ab Beginndatum ein Jahr. Wenn Sie nun zum 1.11.2006 abschließen, läuft für die Leistungsbegrenzung das erste Versicherungsjahr bis zum 31.10.2007; das zweite Versicherungsjahr bis zum 31.10.2008.

Ein Abschluss in diesem Jahr macht von da her keinen Sinn --> erst im April (mit Beginndatum 1.Mai) abschließen, dann kommt das mit der Wartezeit genau hin.



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